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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

[r]auszeit (im Folgenden Veranstalter) führt Karrierecoaching gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit Abschluss des [r]auszeit-Coachingvertrages gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden Klient) als angenommen. Davon abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart und ausdrücklich vom Veranstalter bestätigt werden.

§ 2 Widerrufsbelehrung

Der Klient hat das Recht, den [r]auszeit-Coachingvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies muss schriftlich erfolgen.

§ 3 Leistung

Der Veranstalter führt Karrierecoaching für Führungskräfte im Format einer eintägigen Wandertour gemäß der im Internet veröffentlichen Beschreibung durch. An- und Abreise zum Start- und Zielort der [r]auszeit sind nicht im Preis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (zum Beispiel die Änderung des Startzeitpunktes, der Wanderroute oder witterungsbedinge Änderungen) bleiben vorbehalten.

§ 4 Absage bzw. Verschiebung durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, bei höherer Gewalt, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall, Witterung oder ähnlichem entstanden sind, den vereinbarten [r]auszeit-Termin zu verschieben. In diesem Fall wird der Veranstalter den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.

§ 5 Ausschluss des Klienten

Der Veranstalter setzt für das Coaching-Format der Wandertour einen stabilen Gesundheitszustand des Klienten voraus. Sollte sich trotz vorheriger Besprechung während der Wanderung herausstellen, dass der Klient wider Erwarten nicht in der notwendigen körperlichen Verfassung ist, behält sich der Veranstalter vor, die Wandertour und damit auch das Coaching abzukürzen bzw. vorzeitig zu beenden. Davon unberührt bleibt der Anspruch auf Zahlung des Preises, wobei dem Klienten der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

§ 6 Preis und Zahlungsbedingungen

Für die Durchführung eines [r]auszeit-Karrierecoachings berechnet der Veranstalter den im Internet veröffentlichten Preis. Nach Eingang des unterschriebenen [r]auszeit-Coachingvertrages erhält der Klient zusammen mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung per E-Mail.
Die Bezahlung ist bis spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten [r]auszeit-Termin fällig.

§ 7 Haftung

Die Teilnahme am [r]auszeit-Karrierecoaching erfolgt auf eigene Gefahr. Der Klient verpflichtet sich, den Coach vor Beginn der Wanderung auf eventuell vorliegende Einschränkungen und/oder gesundheitliche Vorerkrankungen hinzuweisen.
Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Coach beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Klient vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für die An- und Abreise zum bzw. vom vereinbarten Start- und Zielpunkt des [r]auszeit-Karrierecoachings wird keinerlei Haftung übernommen.

§ 8 Urheberrecht

Der Klient erhält nicht das Recht, genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom Veranstalter ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der Einwilligung des Coaches.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.